Grundschutz-MethodeIT-Grundschutz · Grundschutz++ · BSI-Standard 300-1

Zusammenspiel der Regelwerke

Schnittstellen

Grundschutz++ im Zusammenspiel mit ITIL, NIST CSF, Cyber Resilience Act, KRITIS-Nachweisen und DSGVO. Und warum IT-Grundschutz für Förderung und Fachverfahren zum Nachweis geworden ist.

Governance, Betrieb, Technik, Produkt

Informationssicherheit wird auf vier Ebenen verhandelt. Auf jeder gelten andere Regelwerke, und jede verlangt andere Nachweise. Grundschutz++ setzt auf der Ebene des Managementsystems an und verbindet die Leitungsebene mit dem Betrieb. Es ersetzt weder IT-Service-Management noch Produktsicherheit, liefert ihnen aber Anforderungen und nimmt ihre Nachweise auf.

EbeneLeitfrageTypische RegelwerkeNachweis
GovernanceWer trägt Verantwortung, welches Risiko ist tragbar?§ 38 BSIG, ISO/IEC 27014, COBIT, IKSLeitlinie, Risikoappetit, Managementbewertung
ManagementsystemWie wird Sicherheit geplant, umgesetzt, geprüft und verbessert?Grundschutz++ (300-1), ISO/IEC 27001, 200-4, ISO 22301Zertifikat, Testat, interne Audits
Betrieb und TechnikWie laufen Change, Incident, Konfiguration und Schwachstellenmanagement?ITIL, NIST CSF 2.0, Anwenderkatalog GS++, Stand der TechnikTickets, Konfigurationsstände, Scans, Kennzahlen
ProduktIst das Produkt mit digitalen Elementen sicher entwickelt und wird es gepflegt?Cyber Resilience Act, IEC 62443, MaschinenverordnungKonformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, SBOM, Meldungen

ITIL: Wo das ISMS im IT-Betrieb ankommt

Grundschutz++ formuliert, was erreicht werden muss. Ob es im Alltag gelingt, entscheidet der IT-Betrieb. ITIL beschreibt diesen Betrieb in Praktiken; 2026 hat PeopleCert ITIL (Version 5) eingeführt, ITIL 4 läuft parallel weiter. Information Security Management ist dort selbst eine Praktik.

Bewährt hat sich die Trennung in Plan, Build, Run: Das ISMS plant und gibt Anforderungen vor, Projekte bauen sie in neue Services ein, der Betrieb hält sie im Run aufrecht und liefert die Nachweise zurück.

ITIL-PraktikBezug in Grundschutz++ / ISO 27001Nachweis aus dem Betrieb
Information Security ManagementMethodik 300-1, Kap. 4 bis 10 ISO 27001ISMS-Dokumentation, Risikoregister
Change EnablementÄnderungsmanagement im Anwenderkatalog, ISO 27001 A.8.32Change-Tickets mit Sicherheitsbewertung
Incident ManagementBehandlung von Sicherheitsvorfällen, A.5.24 bis A.5.28, Meldepflicht § 32 BSIGVorfallprotokolle, Meldefristen
Service Configuration ManagementAssets und Zielobjektkategorien (Kap. 3.2)CMDB als Quelle für das Anforderungspaket
Supplier ManagementLieferanten und Dienstleister, A.5.19 bis A.5.22, Lieferkette § 30 BSIGVerträge, AVV, Lieferantenbewertungen
Service Continuity ManagementVerweis auf das BCMS (Kap. 2.5), BSI-Standard 200-4BIA, Wiederanlaufpläne, Übungsberichte
Measurement and ReportingLeistungsbewertung (Kap. 5.1), Kennzahlen laut BSI ab 2027Kennzahlen aus Tickets und Monitoring

Der größte Hebel liegt in der CMDB: Ist sie sauber geführt, ergibt sich das Anforderungspaket nach Grundschutz++ fast von selbst, und jede Änderung im Bestand ist auch eine Änderung im ISMS.

NIST Cybersecurity Framework 2.0

Das NIST Cybersecurity Framework (CSF) 2.0 von 2024 gliedert Cybersicherheit in sechs Funktionen. Es eignet sich gut, um der Leitung den Stand zu zeigen, und ist international verbreitet. Grundschutz++ ist mit dem NIST über OSCAL verbunden: Das Datenformat des Anwenderkatalogs stammt von dort.

CSF-FunktionInhaltEntsprechung bei BSI
GovernStrategie, Rollen, Risikoappetit, LieferketteKap. 2.7, 2.8 von 300-1; § 38 BSIG
IdentifyAssets, Risiken, VerbesserungGeschäftsprozesse, Schutzbedarf, Anforderungspaket (Kap. 2 und 3)
ProtectZugriff, Schulung, Datenschutz, PlattformsicherheitMUSS- und SOLLTE-Anforderungen des Anwenderkatalogs
DetectÜberwachung, Erkennung von EreignissenDetektion im Anwenderkatalog, Leistungsbewertung
RespondVorfallbehandlung, KommunikationVorfallbehandlung, Meldepflichten
RecoverWiederherstellungBSI-Standard 200-4, Notfallvorsorge

Für international aufgestellte Organisationen heißt das: Ein CSF-Profil und ein Anforderungspaket nach Grundschutz++ lassen sich über ein Master Control Framework verbinden. Die Logik dazu beschreiben wir bei den Frameworks.

Cyber Resilience Act und Produktsicherheit

Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) richtet sich an Hersteller, Importeure und Händler von Produkten mit digitalen Elementen. Er regelt die Sicherheit des Produkts, nicht die der Organisation. Seit dem 11.09.2026 gelten die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, danach Abschlussbericht. Ab dem 11.12.2027 gelten die übrigen Pflichten, darunter die grundlegenden Anforderungen aus Anhang I, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung.

Wo CRA und ISMS sich treffen

ThemaCRA (Produkt)ISMS (Organisation)
RisikoCybersicherheitsrisikobewertung des ProduktsRisikobetrachtung mit den 35 Mindestkriterien
SchwachstellenSchwachstellenbehandlung über den Supportzeitraum, SBOMPatch- und Schwachstellenmanagement im Betrieb
VorfälleMeldung an CSIRT und ENISA über die zentrale MeldeplattformVorfallbehandlung, Meldung nach § 32 BSIG
EntwicklungSecurity by Design, sichere StandardkonfigurationAnforderungen an Entwicklung und Beschaffung
LieferketteSorgfalt bei Komponenten DritterLieferantenanforderungen, CRA-Konformität als Beschaffungskriterium

Wer ein ISMS betreibt, hat Vorfall-, Schwachstellen- und Lieferantenprozesse schon. Für den CRA werden sie auf das Produkt erweitert, nicht neu erfunden. Betreiber profitieren umgekehrt: Die CRA-Konformität von Komponenten wird zum prüfbaren Nachweis in der eigenen Lieferkette.

Unser Vorgehen beim CRA

  1. Betroffenheit und Einstufung Welche Produkte fallen unter den CRA, in welche Kategorie (Standard, wichtig Klasse I oder II, kritisch)? Welche Rolle hat Ihr Unternehmen?
  2. Meldefähigkeit Meldeweg für 24 und 72 Stunden, Zuständigkeiten, Anbindung an PSIRT und Vorfallbehandlung, denn diese Pflichten gelten bereits.
  3. Lückenanalyse Anhang I Produktanforderungen und Schwachstellenbehandlung gegen den Ist-Stand, einschließlich SBOM und Supportzeitraum.
  4. Prozesse integrieren Ein Risikoverfahren und ein Schwachstellenprozess für ISMS und Produkt, abgestimmt mit Qualitätsmanagement und Entwicklung.
  5. Konformität nachweisen Technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, Vorbereitung auf benannte Stellen, wo nötig.

KRITIS-Nachweise nach § 39 BSIG

Betreiber kritischer Anlagen weisen die Umsetzung ihrer Maßnahmen dem BSI regelmäßig nach, durch Prüfungen von Prüfteams mit Prüfverfahrenskompetenz nach § 39 Abs. 2 BSIG. Ein ISMS nach Grundschutz++ ist dafür eine starke Grundlage, aber kein Automatismus: Entscheidend ist, dass der Geltungsbereich die kritische Dienstleistung vollständig abdeckt und branchenspezifische Sicherheitsstandards berücksichtigt sind.

  • Gemeinsame Basis: Geschäftsprozesse und Anlagen aus der KRITIS-Betrachtung sind dieselben, die Grundschutz++ in Kap. 2.5 erfasst.
  • Nachweise doppelt nutzen: Interne Audits und Kennzahlen nach Kap. 5 von 300-1 liefern Prüfmaterial für die KRITIS-Prüfung.
  • Physische Resilienz: Mit dem KRITIS-Dachgesetz kommen Pflichten zur physischen Resilienz hinzu; die Notfallvorsorge nach 200-4 wird damit noch wichtiger.

ATM Consulting prüft als Prüfteam nach § 39 BSIG und schult KRITIS-Auditoren nach dem Curriculum des BSI. Schulung KRITIS-Auditor →

Datenschutz: TOM, AVV und DSFA

Die DSGVO verlangt in Art. 32 technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) unter Berücksichtigung des Stands der Technik. Das ist derselbe Maßstab, den Grundschutz++ für die Informationssicherheit anlegt. Wer beides getrennt führt, beschreibt dieselben Maßnahmen zweimal.

DSGVOInhaltAnknüpfung an Grundschutz++
Art. 30 VVTVerzeichnis der VerarbeitungstätigkeitenAn die Geschäftsprozesse aus Kap. 2.5 koppeln
Art. 32 TOMSicherheit der Verarbeitung nach dem Stand der TechnikAnforderungspaket mit Umsetzungsstatus als TOM-Nachweis
Art. 28 AVVVertrag mit Auftragsverarbeitern, TOM als AnlageLieferantenanforderungen; TOM-Anlage aus denselben Anforderungen ableiten
Art. 35 DSFAFolgenabschätzung bei hohem Risiko für BetroffeneSchutzbedarf „hoch“ und eigene Risikobetrachtung als Eingang
Art. 25Datenschutz durch Technikgestaltung und VoreinstellungenAnforderungen an Entwicklung und Beschaffung, beim Produkt auch CRA

Methodisch hilft das Standard-Datenschutzmodell (SDM) der Datenschutzkonferenz. Es übersetzt die DSGVO in Gewährleistungsziele wie Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Datenminimierung, Transparenz und Intervenierbarkeit. Die ersten drei decken sich mit den Schutzzielen der Informationssicherheit; die übrigen ergänzt der Datenschutz. Wichtig bleibt der Perspektivwechsel: Die DSGVO schützt die betroffenen Personen, das ISMS die Institution.

IT-Grundschutz als Anforderung und als Nachweis

IT-Grundschutz ist längst mehr als eine Methode. Gesetzgeber, Fördergeber und Aufsichten nutzen ihn als Maßstab, und Zertifikat oder Testat dienen als Nachweis gegenüber Dritten. Mit Grundschutz++ stellt sich überall dieselbe Frage: Welcher Nachweis gilt künftig?

KontextAnforderung heuteTypischer NachweisMit Grundschutz++
Förderprogramme für KommunenMindestniveau als Fördervoraussetzung, z. B. BayernTestat Basis-Absicherung oder ISO-27001-ZertifikatOffen; Landkarte und Empfehlungen
BundesverwaltungIT-Grundschutz und Mindeststandards des BSISicherheitskonzepte, PrüfungenGrundschutz++ als Nachfolger des Kompendiums
Fachverfahren mit EU-Mitteln, z. B. AgrarzahlstellenZulassungskriterien verlangen Informationssicherheit nach ISO/IEC 27001ISO-27001-Zertifikat, Prüfung durch bescheinigende StelleISO 27001 auf Basis Grundschutz++ ab 2027 möglich
Betreiber kritischer Anlagen§ 30 und § 39 BSIGPrüfung nach § 39 BSIGZertifikat als Baustein, Geltungsbereich beachten
Cloud-DiensteMindeststandard, EVB-IT Cloud, § 393 SGB VC5-TestatC5 bleibt eigener Katalog
AuftragsverarbeitungArt. 28 und 32 DSGVOAVV mit TOM-AnlageTOM aus dem Anforderungspaket ableiten

Für Fördergeber und Aufsichten empfehlen wir, Anforderungen an Schutzniveaus zu knüpfen, nicht an Vorgehensweisen. Ein Satz wie „ISMS nach IT-Grundschutz mit mindestens Basis-Absicherung oder Grundschutz++ mit erfüllten MUSS-Anforderungen“ bleibt über den Umstieg hinweg gültig.

ATM Consulting

Ein Vorgehen für alle Regelwerke

Wir arbeiten in jedem Projekt nach demselben Muster, egal ob ISMS, KRITIS, CRA oder Datenschutz im Vordergrund steht:

  1. Kontext Geschäftsprozesse, Produkte und Pflichten erfassen, eine Prozesslandkarte für alle Systeme.
  2. Anforderungen bündeln Alle geltenden Regelwerke in einem Master Control Framework, Grundschutz++ als Kern.
  3. Risiko einmal bewerten Eine Methode, die die 35 Mindestkriterien erfüllt und für BCM, Datenschutz und Produkt trägt.
  4. Im Betrieb verankern Plan, Build, Run: Anforderungen in Change, Incident und Konfiguration einbauen.
  5. Nachweisen Kennzahlen, interne Audits und externe Prüfungen aus derselben Datenbasis.

Beratung und Prüfung trennen wir strikt: Ein System, das wir mit aufbauen, prüfen wir nicht selbst. ATM Consulting →

Umstieg planen, Audit vorbereiten, Team qualifizieren.

Erstgespräch mit Erik Gremeyer, BSI-zertifizierter Auditteamleiter für ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz. Schreiben Sie an info@atm-consulting.com.